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Auch wir kommen nicht daran vorbei: um die Rahmenbedingungen unserer Verträge abzustimmen, haben wir Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelt.

Zur Vermietung von Baustellen-, Beschilderungsinventar und Lichtzeichenanlagen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG und Ihnen und die Abwicklung der zwischen Ihnen und der PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG geschlossenen Verträge.

Betreiberinformationen PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG
PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG
Triftstraße 4-5
14943 Luckenwalde
Deutschland

Telefon: +49 (0)3371 622952
eMail: post@procom-verkehrstechnik.de

Komplementär PROCOM Verwaltungs GmbH

Handelsregister: AG Potsdam HRA 6953 P
Ust.-Id. Nummer: DE 31853 2033

0. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co.KG (Vermieter) mit dem Mieter zur Vermietung von Baustellen-, Beschilderungsinventar und Lichtzeichenanlagen (Mieter), die geschlossen werden. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Die Firma PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG nachfolgend als Vermieter genannt, verpflichtet sich. die auf dem Mietvertrag im einzelnen auf geführten Geräte dem Mieter Mietweise zu überlassen.
1.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietpreis vereinbarungsgemäß zu zahlen, das Mietgerät ordnungsgemäß zu behandeln und es nach Beendigung der Mietzeit zurückzusenden oder dem Vermieter gegen Erstattung der dadurch anfallenden Kosten abholen zu lassen.
1.3 Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die Allgemeinen Vertragsbedingungen speichern und jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar und werden gemäß unserer Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt.

2. Informationspflichten

2.1 Sie sind bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Ihre Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, und eMail-Adresse, sind Sie verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich per eMail an post@procom-verkehrstechnik.de mitzuteilen.
2.2 Unterlassen Sie diese Information oder geben Sie von vornherein falsche Daten an, insbesondere eine falsche eMail-Adresse, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer eMail gewahrt.
2.3 Wir senden Ihnen unmittelbar nach Abschluss des Vertrages eine eMail mit den Kundeninformationen zu, und zwar an die bei der Bestellung von Ihnen angegebene eMail-Adresse.
2.4 Sie verpflichten sich, uns unverzüglich unter post@procom-verkehrstechnik.de zu informieren, wenn diese eMail Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Vertrages erreicht hat.
2.5 Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das von Ihnen angegebene eMail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder Überfüllung des eMail-Kontos ein Empfang von eMail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
2.6 Die Fehlerhaftigkeit der Angaben wird vermutet, wenn eine an Sie gerichtete eMail dreimal hintereinander zurückkommt, oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

3. Preise

3.1 Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweiligen Mietanfrage und dem von uns darauf erstellten Kostenangebot.
3.2 Alle Preise an gewerbliche Mieter sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Preise für Privatkunden sind Endpreise in EURO inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei evtl. Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise um den Steuerbetrag erhöht. Sollten z.B. Sonderangebote nur für einen bestimmten Zeitraum gelten, so wird auf den Zeitraum der Sonderaktion deutlich hingewiesen.
3.3 Sonderangebote sind gültig solange der Vorrat an Mietobjekten reicht.
3.4 Der aus dem von uns erstellten Kostenangebot ersichtliche Mietpreis versteht sich ohne Anlieferungs- und Einrichtungskosten. Erfolgt die Anlieferung der Mietsache und deren Einrichtung durch den Vermieter, so wird entsprechend jede Monteurstunde, sowie die An- und Abfahrt mit dem PKW bzw. LKW gesondert in Rechnung gestellt. Der sich hieraus ergebende Preis ist als extra Position dem jeweiligen Kostenangebot zu entnehmen.

4. Datenschutz

4.1 Kundendaten werden von uns ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung gespeichert und verwendet. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes.
4.2 Zusätzliche Serviceleistungen (Kundenkonto, Newsletter) erfordern aufgrund der genannten Gesetze Ihre Zustimmung.
4.3 Registrierte Kunden (Kundenkonto): Sie sind verpflichtet, Benutzerkennwort und Passwort sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und Dritte keine Kenntnis davon erlangen können. Bei Verlust des Passwortes sind Sie verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Das kann auch per eMail geschehen. Der Vermieter wird Ihren Zugang zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach schriftlichem Antrag von Ihnen beim Vermieter möglich. Ihre mögliche Neuregistrierung bleibt davon unberührt. Hat ein Dritter aufgrund unsorgsamer Behandlung des Passwortes Kenntnis vom Benutzerkennwort und/ oder Passwort erhalten, so haften Sie für die unter diesem Benutzerkennwort und Passwort getätigten Bestellungen bis zum Zeitpunkt des Einganges der Verlustmeldung in voller Höhe. Haben Sie die Kenntnis eines Dritten vom Benutzerkennwort und Passwort nicht zu vertreten, so ist die Haftung auf 50 Euro beschränkt.

5. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmen) oder die Mietsache ist schon vertragsgemäß übergeben worden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Mietbestätigung und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
PROCOM Verkehrstechnik GmbH & Co. KG
Triftstraße 4-5
14943 Luckenwalde
Deutschland.

5.1 Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Mietsache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung/Rücktransport zu tragen, wenn die gelieferte Mietsache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden/zurückzutransportierenden Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

5.2 Ausschluss:
Das Widerrufsrecht besteht nicht für: Mietsachen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung/Rücktransport geeignet sind.

5.3 Rücksendung:
Bevor der Kunde nach der Anmietung sein Rückgabe- oder Gewährleistungsrecht wahrnehmen kann, ist er verpflichtet, sich per E-Mail (post@procom-verkehrstechnik.de) oder telefonisch unter +49 (0)3371 622952 mit dem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um die Vorgehensweise abzustimmen. Nicht avisierte oder unfreie Warenlieferungen können nicht angenommen werden.

6. Pflichten des Vermieters

6.1 Der Vermieter hat die Mietsache in einwandfreiem und betriebsfähigen Zustand zur Abholung bereitzuhalten, oder dem Mieter anzuliefern. Das Gerät muss bei vertragsgemäßem Gebrauch und normaler Unterhaltung für die vereinbarte Mietzeit leistungsfähig sein.
6.2 Äußere Mängel der Mietsache müssen spätestens am Tag der Inbetriebnahme nach Abholung, oder Anlieferung durch den Mieter gerügt werden.
6.3 Verborgene Mängel können nicht mehr gerügt werden, wenn nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Inbetriebnahme der Mietsache eine Mängelanzeige dem Vermieter erstattet worden ist. Die Mängelanzeige bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für die Einhaltung der vorgesehenen Fristen ist der Tag der Absendung der Mängelanzeige maßgebend. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mangelanzeige innerhalb der vorgesehenen Frist abgesandt hat.
6.4 Die Kosten der Behebung von Mängeln einer nicht einwandfreien und betriebsfähigen abgeholten/gelieferten Mietsache trägt der Vermieter. Entstehen dem Mieter aus einer nicht einwandfrei funktionierenden Mietsache Kosten, so trägt diese ausschließlich der Mieter. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die von der Mietsache ausgehen. insbesondere sind Ansprüche auf Ersatz von unmittelbaren Schäden ausgeschlossen. Die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestehen.

7. Zahlung

7.1 Der Mietzins ist im voraus für den folgenden Monat zu entrichten, bei kürzeren Mietzeiten für die Dauer der Mietzeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Ist der Mieter mit der Zahlung des fälligen Mietzinses oder der Anlieferungs- und Einrichtungskosten länger als 10 Tage nach Mahnung im Rückstand, so kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Der Vermieter ist dann berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu der Mietsache zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er nach Abzug der Kosten, die durch die Rückholung und weitere Verfügung entstanden sind, durch anderweitige Verwendung der Mietsache innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer, insbesondere durch Neuvermietung erworben hat, oder erwerben können. Der Vermieter hat wahlweise das Recht, den ihm entstandenen Schaden mit einer Pauschale von 40 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses zu berechnen. Gegenüber diesem Anspruch bleibt dem Vermieter der Nachweis offen, dass dem Vermieter keine oder eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist.
7.3 Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
7.4 Das Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese von uns anerkannt wurden.
7.5 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Pflichten des Mieters

8.1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor nicht zumutbarer Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für die Wartung und Pflege der Geräte Sorge zu tragen.
8.2 Der Mieter ist weiter verpflichtet, die notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebhaltung der Mietsache während der Mietzeit sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Die erforderlichen Ersatzteile sind durch den Vermieter zu beziehen.
8.3. Wird die Mietsache während der Mietzeit beschädigt, zerstört oder entwendet, so trägt der Mieter dem Vermieter entstehenden Reparatur- Neuanschaffungs- und Lohnkosten zur Wiederherstellung der allgemeinen Sicherheit oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, auch dann wenn ihn hieran kein Verschulden trifft.
8.4 Die vom Mieter gemieteten Geräte werden vom Vermieter zu Werbezwecken freigestellt.
8.5 Der Mieter darf einem Dritten weder die Mietsache weitervermieten noch Rechte aus dem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.
8.6 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung usw. Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu erstatten und dem Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.

9. Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn:
9.1 der Mieter einem Dritten die Mietsache weitervermietet. Rechte aus diesem Vertrag abtritt oder Rechte irgendwelcher Art an der Mietsache einräumt. Der Vermieter behalt dabei seinen vertraglichen Mietzinsanspruch.
9.2 durch einen Beauftragten oder Angestellten des Vermieters festgestellt wird, dass die Mietsache durch Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Unterhaltspflicht erheblich gefährdet ist, sofern der Mieter einer vorangegangenen Aufforderung des Vermieters zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist von 10 Tagen nicht nachgekommen ist.
9.3 Werbung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Vermieters aufgetragen oder angebracht wird. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Mieter.

10. Anwendbares Recht

Es gilt Deutsches Recht.

11. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Luckenwalde vereinbart.

12. Abweichende Bedingungen des Kunden

Für den Fall, dass Sie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.